{"id":2132,"date":"2018-02-27T11:49:03","date_gmt":"2018-02-27T10:49:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=2132"},"modified":"2018-04-18T10:07:37","modified_gmt":"2018-04-18T08:07:37","slug":"spo-m-lead","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/spo-m-lead\/","title":{"rendered":"SPO M-LeaD"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center\">Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den weiterbildenden Master-Studiengang Leading Diversity an der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg<br \/>\n(<abbr title=\"Studien- und Pr\u00fcfungsordnung\">SPO<\/abbr> M-LeaD)<\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center\">\u2013 mit dem Abschluss Master of Arts (<abbr title=\"Master of Arts\">M.A.<\/abbr>) \u2013<\/h3>\n<p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_M-LeaD.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2024\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" \/><\/a><\/p>\n<p>Vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Geistes- und Sozialwissenschaften beschlossen am 18.05.2017 (zur Genehmigungsauflage: 21.12.2017),<\/p>\n<p>im Akademischen Senat gebilligt am 08.06.2017 (zur Genehmigungsauflage: 11.01.2018),<\/p>\n<p>durch die Beh\u00f6rde f\u00fcrWissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg am 10.11.2017,<\/p>\n<p>durch das Bundesministerium der Verteidigung am 15.11.2017 genehmigt und<\/p>\n<p>im Hochschulanzeiger <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 03\/2018 ver\u00f6ffentlicht am 12.02.2018.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhaltsverzeichnis<\/h3>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_1\" rel='nofollow'>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_2\" rel='nofollow'>\u00a7 2 Studienziel, Akademischer Grad<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_3\" rel='nofollow'>\u00a7 3 Durchf\u00fchrung des Studiengangs<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_4\" rel='nofollow'>\u00a7 4 Inhalt, Dauer und Aufbau des Studiums<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_5\" rel='nofollow'>\u00a7 5 Zulassung zum Studium<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_6\" rel='nofollow'>\u00a7 6 Module und Leistungspunkte<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_7\" rel='nofollow'>\u00a7 7 Pr\u00fcfungsausschuss<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_8\" rel='nofollow'>\u00a7 8 Pr\u00fcfende und Beisitzende<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_9\" rel='nofollow'>\u00a7 9 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_10\" rel='nofollow'>\u00a7 10 Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_11\" rel='nofollow'>\u00a7 11 Modulpr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_12\" rel='nofollow'>\u00a7 12 Pr\u00fcfungsformen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_13\" rel='nofollow'>\u00a7 13 Abschlussarbeit<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_14\" rel='nofollow'>\u00a7 14 Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_15\" rel='nofollow'>\u00a7 15 Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_16\" rel='nofollow'>\u00a7 16 Vers\u00e4umnis und R\u00fccktritt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_17\" rel='nofollow'>\u00a7 17 T\u00e4uschung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_18\" rel='nofollow'>\u00a7 18 Ordnungsversto\u00df und Verfahrensm\u00e4ngel<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_19\" rel='nofollow'>\u00a7 19 Auszug aus der Studienakte<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_20\" rel='nofollow'>\u00a7 20 Bestehen und Nichtbestehen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_21\" rel='nofollow'>\u00a7 21 Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_22\" rel='nofollow'>\u00a7 22 Ung\u00fcltigkeit von Abschlusspr\u00fcfungen <\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_23\" rel='nofollow'>\u00a7 23 Akteneinsicht und Klausureinsicht<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_24\" rel='nofollow'>\u00a7 24 Inkrafttreten<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#SPO_MLEAD_Anl\" rel='nofollow'>Anlage: Modul\u00fcbersicht<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_1\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h3>\n<p>Diese Studien- und Pr\u00fcfungsordnung regelt Ablauf und Verfahren des Studiums und der Pr\u00fcfungen des weiterbildenden Master-Studiengangs Leading Diversity (M-LeaD). Dieser wird von der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (fortan: \u201eUniversit\u00e4t\u201c) angeboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_2\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 2 Studienziel, Akademischer Grad<\/h3>\n<p>(1) Im weiterbildenden Master-Studiengang Leading Diversity (fortan: \u201eStudiengang&#8220;) eignen sich die Studierenden wissenschaftlich fundiertes Wissen zu Diversity und Intersektionalit\u00e4t und damit zu Kategorien der sozialen Ungleichheit (Geschlecht, Ethnie, Klasse, religi\u00f6se und sexuelle Orientierung <abbr title=\"et cetera\">etc.<\/abbr>) und deren Verh\u00e4ltnis zueinander an. Der Studiengang zielt auf Handlungskompetenz im Umgang mit diesen Ungleichheiten, in Fragen der Aufhebung von Ungerechtigkeit, der Herstellung von Chancengleichheit auf sozialer, personeller, organisatorischer und struktureller Ebene sowie auf das Erkennen von Innovations- und Gestaltungspotenzial durch Diversit\u00e4t.<\/p>\n<p>(2) Der Studiengang behandelt diversitybezogene Theorien, Methoden und Erkenntnisse aus inter- und multidisziplin\u00e4rer Perspektive. Dazu werden die f\u00fcr die Umsetzung, die kritische Reflexion und die Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien der Chancengleichheit (insbesondere Gender Mainstreaming und Diversity Management) notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt. Die Studierenden erwerben <abbr title=\"unter anderem\">u.a.<\/abbr> Diversitywissen, Handlungskompetenz sowie Transfer-, Reflexions-, und Begr\u00fcndungswissen. Die Vermittlung zwischen Wissenschaft und Praxis steht im Mittelpunkt des Studienangebots.<\/p>\n<p>(3) Der Studiengang richtet sich an Fach- und (Nachwuchs-)F\u00fchrungskr\u00e4fte in unterschiedlichen Praxisfeldern (nationale und internationale Unternehmen, Organisationen, Verwaltungen, Politik- und Unternehmensberatung). Der Studiengang soll insbesondere darauf hinwirken, dass die Studierenden im kritischen und flexiblen Umgang an der Definition und der Ausgestaltung jetziger oder zuk\u00fcnftiger Arbeitsbereiche aktiv mitwirken k\u00f6nnen und in die Lage versetzt werden, insbesondere folgende Aufgaben zu \u00fcbernehmen: Entwicklung von Sensibilisierungsma\u00dfnahmen, Implementierung von Programmen der Chancengleichheit, Bildungsarbeit, Ma\u00dfnahmen-, Ressourcen-, Organisationsanalyse, Qualifizierung auf F\u00fchrungsebene, Organisationsentwicklungsprozesse, Evaluation und Controlling unter Diversityaspekten.<\/p>\n<p>(4) Auf Grund der bestandenen Masterpr\u00fcfung verleiht die Universit\u00e4t den akademischen Grad \u201eMaster of Arts (<abbr title=\"Master of Arts\">M.A.<\/abbr>)&#8220;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_3\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 3 Durchf\u00fchrung des Studiengangs<\/h3>\n<p>(1) Die wissenschaftliche Verantwortung f\u00fcr den Studiengang liegt bei der Fakult\u00e4t f\u00fcr Geistes- und Sozialwissenschaften der Universit\u00e4t. Dies schlie\u00dft insbesondere die Verantwortung f\u00fcr das Lehrangebot und die Qualit\u00e4tssicherung im Studiengang ein.<\/p>\n<p>(2) Die wissenschaftsadministrative und -organisatorische Betreuung des Studiengangs obliegt dem Zentrum f\u00fcr Wissenschaftliche Weiterbildung der Universit\u00e4t (ZWW). Dies schlie\u00dft eine Mitwirkung bei der Qualit\u00e4tssicherung und die Koordination mit anderen Einrichtungen der Universit\u00e4t ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_4\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 4 Inhalt, Dauer und Aufbau des Studiums<\/h3>\n<p>(1) Der Studiengang ist inter- und transdisziplin\u00e4r angelegt. Er gliedert sich in die drei Studienbereiche \u201eEinf\u00fchrung in das Diversity Management\u201c, \u201eForschungsperspektiven auf Diversity\u201c, \u201eDiversity in F\u00fchrungs- und Change-Management-Prozessen\u201c und die Abfassung sowie Verteidigung der Master-Arbeit.<\/p>\n<p>(2) Die Regelstudienzeit betr\u00e4gt zwei Jahre.<\/p>\n<p>(3) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Er umfasst insgesamt 60 Leistungspunkte.<\/p>\n<p>(4) Die in dem Studiengang angebotenen Module sowie die Zulassungsvoraussetzungen, Art, Dauer und Gewichtung der Modulpr\u00fcfungen sind in der Anlage ausgewiesen. N\u00e4here Angaben zu Inhalt und Aufbau des Studiums sind dem Modulhandbuch in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu entnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_5\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 5 Zulassung zum Studium<\/h3>\n<p>(1) Zu dem Studiengang kann zugelassen werden, wer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">1. Leistungen im Umfang von 300 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>-Leistungspunkten durch den Abschluss eines Studiums an einer deutschen oder ausl\u00e4ndischen Hochschule sowie<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">2. eine mindestens einj\u00e4hrige berufspraktische T\u00e4tigkeit nach Erwerb des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nachweist sowie<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">3. schriftlich und m\u00fcndlich ihre\/seine Motivation und ihr\/sein den wissenschaftlichen Studienanforderungen ad\u00e4quates Qualifikationsprofil darlegt.<\/p>\n<p>Eine Zulassung ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende an einer Hochschule in dem gleichen Studiengang eine nach der Pr\u00fcfungsordnung vorgeschriebene Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden oder den Pr\u00fcfungsanspruch verloren hat. Gleiches gilt bez\u00fcglich endg\u00fcltig nicht bestandener Pflichtpr\u00fcfungen in einem anderen Studiengang, wenn die betreffenden Pr\u00fcfungsgegenst\u00e4nde auch durch diese Pr\u00fcfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Neben Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen nach Satz 1 sind dem Zulassungsantrag ein Motivationsschreiben sowie eine Erkl\u00e4rung zur Bereitschaft, die f\u00fcr den Studiengang festgesetzten Entgelte zu zahlen, beizuf\u00fcgen. Die Pr\u00fcfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch das Studiensekretariat der Universit\u00e4t; in Zweifelsf\u00e4llen entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss.<\/p>\n<p>(2) Die Zahl der zur Verf\u00fcgung stehenden Studienpl\u00e4tze ist beschr\u00e4nkt. \u00dcbersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 erf\u00fcllen, die Zahl der zur Verf\u00fcgung stehenden Studienpl\u00e4tze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Entscheidung im Auswahlverfahren trifft der Pr\u00fcfungsausschuss nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber. Sie erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisse der vorherigen berufsqualifizierenden Hochschulabschl\u00fcsse sowie berufspraktischer Erfahrungen in einem der Gebiete des Studiengangs.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_6\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 6 Module und Leistungspunkte<\/h3>\n<p>(1) Das Lehrangebot wird Modulen zugeordnet. Module sind eine Zusammenfassung von Lehr- und Lerngebieten zu thematisch und zeitlich abgeschlossenen Einheiten, die grunds\u00e4tzlich mit einer Pr\u00fcfung (Modulpr\u00fcfung) abschlie\u00dfen. Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen eines Trimesters oder einer Folge von bis zu drei Trimestern.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr jedes Modul wird der studentische Arbeitsaufwand in Leistungspunkten ausgewiesen. Bei der Festlegung der Leistungspunkte wird von einem Arbeitsaufwand in H\u00f6he von 25 Stunden f\u00fcr die Vergabe eines Leistungspunktes ausgegangen. Die Zahl der Leistungspunkte f\u00fcr ein Modul bestimmt sich nach Ma\u00dfgabe der Arbeitsstunden, die durchschnittlich f\u00fcr Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, praktische Anteile und Pr\u00fcfungsleistungen aufgewendet werden m\u00fcssen. Leistungspunkte f\u00fcr ein Modul werden nur insgesamt und nur dann vergeben, wenn das Modul durch Erbringung der geforderten Pr\u00fcfungsleistung erfolgreich abgeschlossen worden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_7\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 7 Pr\u00fcfungsausschuss<\/h3>\n<p>(1) Die Fakult\u00e4t f\u00fcr Geistes und Sozialwissenschaften der Universit\u00e4t bildet einen Pr\u00fcfungsausschuss f\u00fcr den Studiengang. Der Pr\u00fcfungsausschuss ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Zulassung zum Studiengang, f\u00fcr die Organisation der Pr\u00fcfungen und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung, nicht jedoch f\u00fcr die Bewertung von Pr\u00fcfungsleistungen. Der Pr\u00fcfungsausschuss wird bei der verwaltungsm\u00e4\u00dfigen Abwicklung der Pr\u00fcfungen durch das Pr\u00fcfungsamt unterst\u00fctzt. Die Pr\u00fcfungsakten werden im Pr\u00fcfungsamt gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Der Pr\u00fcfungsausschuss setzt sich zusammen aus<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">1. drei Professorinnen oder Professoren der Fakult\u00e4t f\u00fcr Geistes- und Sozialwissenschaften<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">2. einer Vertreterin oder einem Vertreter des akademischen Mittelbaus<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">3. zwei Studierenden des Studiengangs M_LeaD.<\/p>\n<p>Die Amtszeit der Mitglieder nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 1 und <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 2 betr\u00e4gt zwei Jahre, die der Mitglieder nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 3 ein Jahr. Die Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Stellvertreter werden vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t f\u00fcr Geistes- und Sozialwissenschaften gew\u00e4hlt. Aus den Mitgliedern nach Satz 1 <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 1 w\u00e4hlt der Fakult\u00e4tsrat das vorsitzende und das stellvertretende vorsitzende Mitglied.<\/p>\n<p>(3) Der Pr\u00fcfungsausschuss berichtet dem Fakult\u00e4tsrat regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Entwicklungen der Pr\u00fcfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung des Studiums und der Pr\u00fcfungsordnung. Er kann seinem vorsitzenden Mitglied bestimmte Aufgaben und Befugnisse \u00fcbertragen. Das gilt nicht f\u00fcr Entscheidungen nach Absatz 7 und \u00a7 17 mit Ausnahme von F\u00e4llen, in denen die Vorw\u00fcrfe einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>(4) Der Pr\u00fcfungsausschuss tagt hochschul\u00f6ffentlich. Angelegenheiten, die individuelle Pr\u00fcfungen betreffen, werden in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung behandelt. Der Pr\u00fcfungsausschuss beschlie\u00dft mit der Mehrheit der in der Sitzung abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen sind in Pr\u00fcfungsangelegenheiten nicht zul\u00e4ssig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> seiner Stellvertretung.<\/p>\n<p>(5) Die Mitglieder haben das Recht, bei den in die Zust\u00e4ndigkeit des Pr\u00fcfungsausschusses fallenden Pr\u00fcfungen anwesend zu sein. Sie sind zur Verschwiegenheit in individuellen Pr\u00fcfungsangelegenheiten verpflichtet.<\/p>\n<p>(6) Bescheide in Pr\u00fcfungsangelegenheiten, durch die Studierende in ihren Rechten beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen, sind schriftlich zu erteilen, zu begr\u00fcnden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Vor einer Entscheidung ist der oder dem Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n<p>(7) Bei Widerspr\u00fcchen gegen Entscheidungen des Pr\u00fcfungsausschusses befasst sich dieser erneut mit der Angelegenheit. Hilft er dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so entscheidet der Widerspruchsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Absatz 10 der Allgemeinen Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr die Bachelor- Studieng\u00e4nge und f\u00fcr die Master-Studieng\u00e4nge an der HSU\/UniBw H.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_8\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 8 Pr\u00fcfende und Beisitzende<\/h3>\n<p>(1) Wer das Pr\u00fcfungsfach hauptberuflich an der Universit\u00e4t lehrt, ist Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer. Mit der Erteilung eines Lehrauftrages ist die Pr\u00fcfungsbefugnis f\u00fcr das jeweilige Modul verbunden. K\u00f6nnen Pr\u00fcfungen durch das hauptberufliche Lehrpersonal nicht durchgef\u00fchrt werden und wurde kein Lehrauftrag erteilt, d\u00fcrfen andere Pr\u00fcfende bestellt werden, sofern sie promoviert sind oder eine gleichwertige Qualifikation in dem Pr\u00fcfungsfach besitzen. Die Bestellung erfolgt durch den Pr\u00fcfungsausschuss. Sie soll zwei Wochen vor der jeweiligen Pr\u00fcfung bekannt gegeben werden.<\/p>\n<p>(2) Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten sind f\u00fcr alle Pr\u00fcfungen ihrer Disziplin pr\u00fcfungsberechtigt. Andere Angeh\u00f6rige des hauptberuflich t\u00e4tigen wissenschaftlichen Personals sowie Lehrbeauftragte sind nur f\u00fcr das Modul pr\u00fcfungsberechtigt, in dem sie Lehrveranstaltungen anbieten.<\/p>\n<p>(3) Beisitzerinnen oder Beisitzer f\u00fcr die jeweiligen m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen werden durch die Pr\u00fcferin oder den Pr\u00fcfer benannt. Zur Beisitzerin oder zum Beisitzer darf nur benannt werden, wer im Gebiet der Pr\u00fcfung fachkundig ist und mindestens einen Masterabschluss oder eine vergleichbare akademische Qualifikation besitzt.<\/p>\n<p>(4) Die Pr\u00fcfenden sind in ihrer Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig und weisungsfrei. F\u00fcr sie und die Beisitzenden gilt \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 Satz 2 entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_9\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 9 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen<\/h3>\n<p>(1) An anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen sowie Studienzeiten werden angerechnet, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den in dem betreffenden Studiengang an der Universit\u00e4t zu erwerbenden Kenntnissen und F\u00e4higkeiten bestehen.<\/p>\n<p>(2) Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen, die an ausl\u00e4ndischen Hochschulen erbracht wurden, die nicht unter die Lissabon-Konvention fallen, sind die von Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten \u00c4quivalenzvereinbarungen sowie Vereinbarungen im Rahmen von Kooperationsvertr\u00e4gen der Universit\u00e4t mit anderen wissenschaftlichen Hochschulen zu beachten. Soweit entsprechende Vereinbarungen nicht vorliegen, soll bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit eine Stellungnahme der Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen eingeholt werden.<\/p>\n<p>(3) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene und nachgewiesene Kenntnisse und F\u00e4higkeiten sind in einem Umfang von bis zu 30 <abbr title=\"European Credit Transfer System\">ECTS<\/abbr>-Leistungspunkten auf die zu erbringenden Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen anzurechnen, soweit sie jenen gleichwertig und f\u00fcr einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs erforderlich sind.<\/p>\n<p>(4) Werden Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen angerechnet, sind die Noten \u2013 soweit die Notensysteme vergleichbar sind \u2013 zu \u00fcbernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk \u201ebestanden\u201c aufgenommen. Anrechnungen werden grunds\u00e4tzlich gekennzeichnet.<\/p>\n<p>(5) \u00dcber die Anrechnung entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss auf Antrag des <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierenden nach Anh\u00f6rung der zust\u00e4ndigen Fachvertreterin oder des zust\u00e4ndigen Fachvertreters. Dem Antrag sind die f\u00fcr die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizuf\u00fcgen. Die Anrechnung kann unter Auflagen erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_10\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 10 Zulassung zu Modulpr\u00fcfungen<\/h3>\n<p>(1) Zu einer Modulpr\u00fcfung kann nur zugelassen werden, wer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">1. als Studierende oder Studierender f\u00fcr den Studiengang immatrikuliert ist,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">2. die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr das jeweilige Modul erf\u00fcllt (s. Anlage),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">3. die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr die Modulpr\u00fcfung erf\u00fcllt (s. Anlage) und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">4. den Antrag auf Zulassung zur Modulpr\u00fcfung bis zu dem vom Pr\u00fcfungsausschuss festgesetzten Termin schriftlich oder in einer anderen durch den Pr\u00fcfungsausschuss festgelegten Form an das Pr\u00fcfungsamt gerichtet hat.<\/p>\n<p>Stellen Studierende keinen Antrag nach <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 4, gelten sie in von ihnen belegten Modulen gleichwohl als zur anstehenden Pr\u00fcfung zugelassen, wenn die Voraussetzungen der <abbr title=\"Nummern\">Nrn.<\/abbr> 1 bis 3 erfu\u0308llt sind. Eine Stornierung der Modulbelegung ist bis zu zwei Wochen vor Beginn des Moduls m\u00f6glich und hat per E-Mail oder schriftlich beim ZWW und beim Pr\u00fcfungsamt zu erfolgen.<\/p>\n<p>(2) Sofern die Unterlagen \u00fcber das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gem\u00e4\u00df Absatz 1 nicht bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt vorgelegt wurden, sind sie dem Antrag beizuf\u00fcgen oder bis zu einem vom Pr\u00fcfungsausschuss festgesetzten Termin nachzureichen. Das Pr\u00fcfungsamt gew\u00e4hrleistet, dass Studierende die zul\u00e4ssige Anzahl der Wiederholungen einer Modulpr\u00fcfung nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>(3) Ist f\u00fcr eine Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht vorgesehen, ist die regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme eine Zulassungsvoraussetzung f\u00fcr die Modulpr\u00fcfung. Regelm\u00e4\u00dfig teilgenommen hat, wer nicht mehr als ein Viertel der Termine der Lehrveranstaltung vers\u00e4umt hat. Bei dar\u00fcber hinausgehendem Vers\u00e4umnis kann unter Auflage eine Zulassung zur Pr\u00fcfung erfolgen, wenn der Pr\u00fcfling das Vers\u00e4umnis nicht zu vertreten hat. Der Grund ist gegen\u00fcber der Lehrperson glaubhaft zu machen, bei Krankheit durch ein \u00e4rztliches Attest <abbr title=\"gem\u00e4\u00df\">gem.<\/abbr> \u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 Satz 2. Die Auflage wird von der Lehrperson der vers\u00e4umten Lehrveranstaltungen festgelegt; sie muss angemessen und geeignet sein, die Nachholung des vers\u00e4umten Lehrstoffs zu dokumentieren.<\/p>\n<p>(4) \u00dcber die Zulassung entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. Er kann das Pr\u00fcfungsamt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. In Zweifelsf\u00e4llen entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_11\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 11 Modulpr\u00fcfungen<\/h3>\n<p>(1) Eine Modulpr\u00fcfung kann als Abschlusspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden oder aus mehreren Pr\u00fcfungsleistungen bestehen, die zu einer Modulpr\u00fcfung zusammengefasst werden.<\/p>\n<p>(2) Sind in der Anlage f\u00fcr eine Pr\u00fcfungsleistung alternative Pr\u00fcfungsformen angegeben, ist die zur Anwendung kommende Form der Pr\u00fcfung sp\u00e4testens in der ersten Sitzung der betreffenden Lehrveranstaltung bekannt zu geben.<\/p>\n<p>(3) Erstpr\u00fcfungen werden nach Ma\u00dfgabe der Pr\u00fcfenden grunds\u00e4tzlich studienbegleitend oder aber innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen erbracht.<\/p>\n<p>(4) Modulpr\u00fcfungsleistungen sind sp\u00e4testens acht Wochen nach Erbringen der Leistungen zu bewerten; \u00a7 13 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 9 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Die zugelassenen Studierenden sind zur Teilnahme an der Modulpr\u00fcfung verpflichtet. Auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden kann die Pr\u00fcferin oder der Pr\u00fcfer die Pr\u00fcfung auch in einer Fremdsprache anbieten.<\/p>\n<p>(6) Pr\u00fcfungen sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Pr\u00fcfungstermin in geeigneter Form anzuk\u00fcndigen, soweit der betreffende Termin nicht individuell vereinbart wird. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen sind die Pr\u00fcfungsergebnisse aus dem vorangegangen Versuch sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin bekanntzugeben. Eine ausreichende Frist zur Einsichtnahme vor dem Wiederholungstermin ist zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_12\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 12 Pr\u00fcfungsformen<\/h3>\n<p>(1) Klausurarbeiten sind unter Aufsicht anzufertigende schriftliche Arbeiten, in denen vorgegebene Aufgaben selbst\u00e4ndig und nur mit den von den Pr\u00fcfenden zugelassenen Hilfsmitteln zu bearbeiten sind; sie k\u00f6nnen auch im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) durchgef\u00fchrt werden. Bei Klausurarbeiten im Antwort-Wahl-Verfahren sind die Ausf\u00fchrungsbestimmungen der Universit\u00e4t zu Multiple-Choice-Pr\u00fcfungen zu beachten. Die Bearbeitungsdauer der Klausurarbeiten betr\u00e4gt zwischen 30 und 180 Minuten.<\/p>\n<p>(2) Seminar- <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Hausarbeiten sind in einer bestimmten Zeit zu erstellende schriftliche Bearbeitungen eines wissenschaftlichen Problems oder Gegenstandes, der zwischen Lehrenden und Studierenden vereinbart wurde. Besondere Formen von Hausarbeiten sind Essays, annotierte Bibliographien <abbr title=\"und so weiter\">usw.<\/abbr> Sie k\u00f6nnen sowohl als Modulteilpr\u00fcfung als auch als Modulabschlusspr\u00fcfung vorgesehen werden. Die Bearbeitungszeit wird von den Lehrenden festgelegt.<\/p>\n<p>(3) M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen werden von zwei Pr\u00fcfenden oder von einer <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einem Pr\u00fcfenden in Gegenwart eines oder einer sachkundigen Beisitzenden durchgef\u00fchrt. Die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung kann als Einzelpr\u00fcfung oder als Gruppenpr\u00fcfung von bis zu vier Studierenden abgelegt werden. Die Pr\u00fcfungsdauer soll je Pr\u00fcfling zwischen 15 und 45 Minuten betragen. Die oder der Beisitzende ist vor der Notenfestsetzung zu h\u00f6ren. Die wesentlichen Gegenst\u00e4nde und Ergebnisse der Pr\u00fcfung sind in einem von den Pr\u00fcfenden und Beisitzenden zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten. M\u00fcndliche Pr\u00fcfungen finden nach Ma\u00dfgabe der r\u00e4umlichen Verh\u00e4ltnisse hochschul\u00f6ffentlich statt. Auf Antrag des Pr\u00fcflings kann die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>(4) Ein Referat ist ein Vortrag \u00fcber ein zwischen Lehrenden und Studierenden vereinbartes Thema im Rahmen einer Modulveranstaltung (Modulteilpr\u00fcfung) oder des Moduls (Modulabschlusspr\u00fcfung). Sofern eine erweiterte schriftliche Ausarbeitung zum Referat anzufertigen ist, sind Referat und schriftliche Ausarbeitung die Grundlage f\u00fcr die Gesamtnote der Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>(5) Ein Projektbericht umfasst die m\u00fcndliche und schriftliche Ergebnisdarstellung eines komplexen und probleml\u00f6sungsorientierten Arbeitsauftrages. Grundlage eines Berichts ist die kontrollierte Beobachtung oder Untersuchung und Aufzeichnung eines wissenschaftlichen Prozessgeschehens und dessen wissenschaftlicher Reflexion. Zu der schriftlichen Darstellung geh\u00f6rt auch ein Portfolio. Ein Portfolio beinhaltet verschiedene, von den Studierenden gesammelte, systematisierte und kommentierte Dokumente, die den Lernprozess, die Lernleistung und den Lernerfolg der Lernenden im Rahmen einer Modulveranstaltung oder eines Moduls widerspiegeln. Zu den Dokumenten k\u00f6nnen die Darstellung bearbeiteter Arbeitsauftr\u00e4ge, Stundenprotokolle, Lern- oder Erfahrungstageb\u00fccher, Pr\u00e4sentationen <abbr title=\"und so weiter\">usw.<\/abbr> geh\u00f6ren. Der Umfang betr\u00e4gt zwischen 10 und 20 Seiten. Kriterien f\u00fcr die Gestaltung eines Portfolios werden von den Lehrenden n\u00e4her festgelegt.<\/p>\n<p>(6) Mit Ausnahme der Klausuren sind schriftliche Arbeiten zum Zwecke des Einsatzes von Plagiatserkennungssoftware zus\u00e4tzlich in einer elektronisch verarbeitbaren Version abzugeben. \u00a7 13 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 7 Satz 3-6 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(7) Pr\u00fcfungsleistungen einschlie\u00dflich der Abschlussarbeit (\u00a7 13) k\u00f6nnen im Einvernehmen mit der Pr\u00fcferin oder dem Pr\u00fcfer auch als Gruppenarbeit durchgef\u00fchrt werden. Dabei muss der als Pr\u00fcfungsleistung zu bewertende Beitrag der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen und anderen objektiven Kriterien, die eine individuelle Leistungszuordnung erm\u00f6glichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein.<\/p>\n<p>(8) Macht ein Pr\u00fcfling glaubhaft, dass er wegen einer l\u00e4nger andauernden Erkrankung, chronischen Krankheit oder st\u00e4ndiger k\u00f6rperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Pr\u00fcfungsleistung in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgesetzten Bearbeitungszeit zu erbringen, kann der Pr\u00fcfungsausschuss ihm auf Antrag erm\u00f6glichen, die Pr\u00fcfungsleistungen innerhalb einer verl\u00e4ngerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Pr\u00fcfungsleistungen in angemessener Form zu erbringen. Entsprechendes gilt f\u00fcr Studienleistungen. Zur Glaubhaftmachung kann die Vorlage geeigneter Nachweise entsprechend \u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 verlangt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_13\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 13 Abschlussarbeit<\/h3>\n<p>(1) Durch die erfolgreiche Bearbeitung einer umfangreichen wissenschaftlichen Problemstellung (Master-Arbeit) beweisen die Studierenden ihre fachliche und methodische Kompetenz, ihre Urteilsf\u00e4higkeit sowie ihre F\u00e4higkeit zur Planung und Durchf\u00fchrung eines wissenschaftlichen Projektes nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums.<\/p>\n<p>(2) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit betr\u00e4gt 10 Wochen. Die Masterarbeit hat einen Umfang von max. 12.000 W\u00f6rtern (ca. 40 Seiten) zuz\u00fcglich Literaturverzeichnis und Anh\u00e4nge. Sie ist in der Regel zum Beginn des vorletzten Studientrimesters (<abbr title=\"Herbsttrimester\">HT<\/abbr> 2; Stichtag: 1. Oktober) zu \u00fcbernehmen..<\/p>\n<p>(3) Das Abschlussmodul erstreckt sich mit 15 Leistungspunkten \u00fcber die letzten zwei Studientrimester. Es umfasst die Erstellung der Abschlussarbeit nebst Kolloquien im vorletzten Studientrimester (<abbr title=\"Herbsttrimester\">HT<\/abbr> 2) sowie die Pr\u00e4sentation der Arbeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung, <abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr> Workshop, Symposium oder Tagung, im letzten Studientrimester (<abbr title=\"Wintertrimester\">WT<\/abbr> 2). Die Bewertung des Abschlussmoduls erfolgt auf der Grundlage der Gutachten zur Master-Arbeit. Der erfolgreiche Abschluss der \u00fcbrigen Module ist Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung zur Master-Arbeit.<\/p>\n<p>(4) Die Betreuung der Abschlussarbeit erfolgt durch eine Professorin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einen Professor oder eine Privatdozentin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einen Privatdozenten, soweit sie Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer gem\u00e4\u00df \u00a7 8 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 sind. Die <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierende kann die Betreuerin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> den Betreuer vorschlagen. Dem Vorschlag ist soweit m\u00f6glich und vertretbar zu entsprechen.<\/p>\n<p>(5) Die Vergabe des Themas der Abschlussarbeit erfolgt durch den Betreuer oder die Betreuerin. Die <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierende kann das Thema vorschlagen. Der Zeitpunkt der Vergabe und das Thema werden beim Pr\u00fcfungsamt aktenkundig gemacht. Das Thema der Abschlussarbeit kann im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit einmal zur\u00fcckgegeben werden, wenn die Bearbeitung an Gr\u00fcnden scheitert, die der oder die Studierende nicht zu vertreten hat. In diesem Fall ist das neue Thema unverz\u00fcglich auszugeben. In Zweifelsf\u00e4llen entscheidet das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses. Auf Antrag sorgt die oder der Vorsitzende des Pr\u00fcfungsausschusses daf\u00fcr, dass die Studierenden rechtzeitig eine Betreuung und ein Thema f\u00fcr die Abschlussarbeit erhalten.<\/p>\n<p>(6) Abschlussarbeiten k\u00f6nnen in deutscher oder im Einvernehmen mit der Betreuerin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> dem Betreuer in englischer Sprache eingereicht werden.<\/p>\n<p>(7) Die Abschlussarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung maschinengeschrieben und gebunden beim Pr\u00fcfungsamt abzuliefern. Zusammen mit den gedruckten Exemplaren ist ein Datentr\u00e4ger mit einer elektronisch verarbeitbaren identischen Fassung der Arbeit zum Zwecke des Einsatzes von Plagiatserkennungssoftware einzureichen. Hierzu geh\u00f6rt auch das Datenmaterial bei empirischen Arbeiten sowie eine elektronische Kopie der aus dem Internet \u00fcbernommenen Materialien. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> er die Arbeit \u2013 bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit \u2013 selbst\u00e4ndig verfasst, dabei keine anderen Hilfsmittel als die im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten benutzt, alle aus Quellen und Literatur w\u00f6rtlich oder sinngem\u00e4\u00df entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und einzeln auch die Fundstellen nachgewiesen hat. Dar\u00fcber hinaus ist zu versichern, dass die eingereichte elektronische Fassung mit den gedruckten Exemplaren identisch ist.<\/p>\n<p>(8) Auf begr\u00fcndeten Antrag kann das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verl\u00e4ngern. Muss die Bearbeitung der Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Pr\u00fcfling zu vertretenden schwerwiegenden Gr\u00fcnden unterbrochen werden, ruht die Bearbeitungszeit w\u00e4hrend dieser Unterbrechung. Die entsprechenden Nachweise sind unverz\u00fcglich dem vorsitzenden Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses vorzulegen. \u00a7 16 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>(9) Abschlussarbeiten sind von der oder dem Betreuenden und einem <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einer weiteren Pr\u00fcfenden zu bewerten. Die schriftlichen Gutachten sollen sp\u00e4testens zehn Wochen nach Einreichen der Arbeit abgegeben werden. Weichen die Bewertungen um mehr als 2,0 voneinander ab oder beurteilt nur eine <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> einer der Pr\u00fcfenden die Arbeit mit \u201enicht ausreichend\u201c, holt das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses das Gutachten einer <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> eines weiteren Pr\u00fcfenden ein. Beurteilt der dritte Gutachter oder die dritte Gutachterin die Arbeit mit mindestens \u201eausreichend\u201c (4,0), so wird die Note als arithmetisches Mittel der vorliegenden Bewertungen, mindestens aber mit \u201eausreichend\u201c (4,0) festgelegt.<\/p>\n<p>(10) Studierende, die das Thema der Abschlussarbeit nicht innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Aufnahme des Studiums \u00fcbernommen haben, verlieren den Pr\u00fcfungsanspruch in dem Studiengang. In F\u00e4llen einer besonderen pers\u00f6nlichen H\u00e4rte verl\u00e4ngert der Pr\u00fcfungsausschuss diese Frist auf begr\u00fcndeten Antrag des <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Studierenden entsprechend; \u00a7 15 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 2 gilt analog.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_14\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 14 Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen und Notenbildung<\/h3>\n<p>(1) Die Noten f\u00fcr die einzelnen Pr\u00fcfungsleistungen werden von den jeweiligen Pr\u00fcfenden festgesetzt. F\u00fcr die Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:<\/p>\n<p>1 = sehr gut (eine hervorragende Leistung),<\/p>\n<p>2 = gut (eine Leistung, die erheblich \u00fcber den durchschnittlichen Anforderungen liegt),<\/p>\n<p>3 = befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),<\/p>\n<p>4 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer M\u00e4ngel noch den Anforderungen gen\u00fcgt),<\/p>\n<p>5 = nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher M\u00e4ngel den Anforderungen nicht mehr gen\u00fcgt).<\/p>\n<p>(2) Zur differenzierten Bewertung der Pr\u00fcfungsleistungen stehen Zwischenwerte zur Verf\u00fcgung. Hierzu werden die Noten um 0,3 angehoben oder gesenkt; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(3) Eine Modulpr\u00fcfung, die sich aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammensetzt, ist nur dann bestanden, wenn s\u00e4mtliche Teilpr\u00fcfungen bestanden wurden. Die Note des Moduls ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Ma\u00dfgabe der Gewichtung der Teilpr\u00fcfungen in der Anlage. Bei der Berechnung wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma ber\u00fccksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechendes gilt bei der Bewertung einer Pr\u00fcfungsleistung durch mehrende Pr\u00fcfende. Die Noten lauten danach:<\/p>\n<p>bis 1,5 = \u201esehr gut\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 1,5 bis 2,5 = \u201egut\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 2,5 bis 3,5 = \u201ebefriedigend\u201c<\/p>\n<p>\u00fcber 3,5 bis 4,0 = \u201eausreichend\u201c<\/p>\n<p>(4) Die in den Modulpr\u00fcfungen erzielten Noten werden nach der Anzahl der vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Die Gesamtnote der Master-Pr\u00fcfung errechnet sich aus dem mit Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel aller Modulnoten und der nach Leistungspunkten gewichteten Note der Abschlussarbeit; <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung. Bei einer Gesamtnote bis 1,3 wird das Pr\u00e4dikat \u201emit Auszeichnung\u201c vergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_15\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 15 Wiederholung von Pr\u00fcfungsleistungen<\/h3>\n<p>(1) Pr\u00fcfungen, die mit \u201eausreichend\u201c (4,0) oder besser bewertet wurden, k\u00f6nnen nicht wiederholt werden.<\/p>\n<p>(2) Pr\u00fcfungen, die schlechter als \u201eausreichend\u201c (4,0) bewertet werden, sind nicht bestanden und k\u00f6nnen zwei Mal wiederholt werden. F\u00fcr die Wiederholung ist der jeweils n\u00e4chste Pr\u00fcfungstermin wahrzunehmen. Dieser wird vom Pr\u00fcfungsausschuss festgelegt und erfolgt sp\u00e4testens mit dem entsprechenden Modul im folgenden Studienjahr.<\/p>\n<p>(3) Setzt sich eine Modulpr\u00fcfung aus mehreren Teilpr\u00fcfungen zusammen, gelten f\u00fcr die Wiederholbarkeit der betreffenden Teilpr\u00fcfungen die Abs\u00e4tze 1 und 2 entsprechend.<\/p>\n<p>(4) Wird die Master-Arbeit mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet, kann sie nur einmal und nur mit einem anderen Thema wiederholt werden. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann sie ein zweites Mal wiederholt werden; hier\u00fcber entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. Die Wiederholungsarbeit ist jeweils unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. Eine R\u00fcckgabe des Themas ist bei der Wiederholungspr\u00fcfung nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_16\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 16 Vers\u00e4umnis und R\u00fccktritt<\/h3>\n<p>(1) Eine Pr\u00fcfungsleistung gilt als mit \u201enicht ausreichend\u201c (5,0) bewertet, wenn der oder die Studierende ohne triftigen Grund einen Pr\u00fcfungstermin oder eine Pr\u00fcfungsfrist im Sinne dieser Ordnung vers\u00e4umt, von einer Pr\u00fcfung zur\u00fccktritt oder eine schriftliche Pr\u00fcfungsleistung nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit erbringt.<\/p>\n<p>(2) Die f\u00fcr den R\u00fccktritt oder das Vers\u00e4umnis geltend gemachten Gr\u00fcnde m\u00fcssen dem Pr\u00fcfungsausschuss unverz\u00fcglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des oder der Studierenden ist ein amts- oder truppen\u00e4rztliches Attest vorzulegen, welches grunds\u00e4tzlich die leistungsbeeintr\u00e4chtigenden Auswirkungen der Krankheit, nicht jedoch die Krankheit selbst erkennen lassen muss. Eine w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung eintretende Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit ist unverz\u00fcglich bei der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> dem Pr\u00fcfenden oder der Pr\u00fcfungsaufsicht geltend zu machen. Die Anzeigepflicht nach Satz 1 und 2 bleibt davon unber\u00fchrt. Nach Beendigung einer Pr\u00fcfungsleistung k\u00f6nnen R\u00fccktrittsgr\u00fcnde grunds\u00e4tzlich nicht mehr geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>(3) Erkennt der Pr\u00fcfungsausschuss die Gr\u00fcnde an, bestimmt er einen neuen Termin zur Erbringung der Pr\u00fcfungsleistung. Er kann im Falle von Klausuren auf Antrag der Pr\u00fcferin oder des Pr\u00fcfers festlegen, dass das Nachholen in Form einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung erfolgt.<\/p>\n<p>(4) Schutzvorschriften zum Schutz der erwerbst\u00e4tigen Mutter (<abbr title=\"Mutterschutzgesetz\">MuSchG<\/abbr> <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> <abbr title=\"Mutterschutzverordnung f\u00fcr Soldatinnen\">MuSchSoldV<\/abbr>) sind auf Antrag der Kandidatin zu ber\u00fccksichtigen. Gleiches gilt f\u00fcr Antr\u00e4ge der Kandidatin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Kandidaten f\u00fcr die Fristen der Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEGG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_17\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 17 T\u00e4uschung<\/h3>\n<p>(1) Versuchen Studierende, das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfungsleistung durch T\u00e4uschung zu beeinflussen, fertigt die oder der Pr\u00fcfende <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Aufsichtf\u00fchrende \u00fcber das Vorkommnis einen Vermerk an und legt diesen unverz\u00fcglich nach Beendigung der Pr\u00fcfung dem vorsitzenden Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses vor. Tritt das Verhalten w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung zu Tage, d\u00fcrfen die betreffenden Studierenden weiter an der Pr\u00fcfung teilnehmen.<\/p>\n<p>(2) Als T\u00e4uschung im Sinne des Absatz 1 gelten insbesondere die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel in Pr\u00fcfungen, die unerlaubte Zusammenarbeit von Pr\u00fcflingen mit anderen Pr\u00fcflingen oder Dritten bei der Erstellung von Pr\u00fcfungsleistungen sowie Plagiate.<\/p>\n<p>(3) \u00dcber das Vorliegen eines Versuchs nach Absatz 1 entscheidet der Pr\u00fcfungsausschuss. Der oder dem Pr\u00fcfenden sowie der oder dem betroffenen Studierenden ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<\/p>\n<p>(4) Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss das Vorliegen eines Versuchs nach Absatz 1 fest, gilt die Pr\u00fcfungsleistung als mit \u201enicht ausreichend\u201c (5,0) <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> \u201enicht bestanden\u201c bewertet. Wird die T\u00e4uschung erst nach der Bewertung der Pr\u00fcfungsleistung bekannt, wird die Bewertung entsprechend berichtigt. In besonders schwerwiegenden F\u00e4llen kann der Pr\u00fcfungsausschuss den Pr\u00fcfling von der Erbringung weiterer Pr\u00fcfungsleistungen ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(5) Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss das Vorliegen eines Plagiats fest und hat der oder die betreffende Studierende bereits zuvor eine T\u00e4uschungshandlung begangen, so schlie\u00dft er die Studierende\/den Studierenden grunds\u00e4tzlich von der Erbringung weiterer Pr\u00fcfungsleistungen aus, wenn dem nicht gravierende Umst\u00e4nde entgegenstehen.<\/p>\n<p>(6) Will der Pr\u00fcfungsausschuss von der Einsch\u00e4tzung des betroffenen Pr\u00fcfers <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der betroffenen Pr\u00fcferin abweichen, kann er vor einer Entscheidung die Ombudsperson der Universit\u00e4t zu Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beratend hinzu ziehen. Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss fest, dass ein Versuch nach Absatz 1 nicht vorliegt, gibt er die Arbeit an die Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> den Pr\u00fcfer zur Bewertung zur\u00fcck, es sei denn, er h\u00e4lt sie <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> ihn f\u00fcr befangen. In diesem Fall oder wenn die Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> der Pr\u00fcfer von sich aus die Bewertung der Arbeit aus Gr\u00fcnden der Befangenheit ablehnt, setzt der Pr\u00fcfungsausschuss eine andere Person als Pr\u00fcferin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> Pr\u00fcfer ein und \u00fcbergibt dieser die Arbeit zur Bewertung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_18\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 18 Ordnungsversto\u00df und Verfahrensm\u00e4ngel<\/h3>\n<p>(1) Pr\u00fcflinge, die den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf einer Klausur oder m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung schuldhaft st\u00f6ren, k\u00f6nnen von den Pr\u00fcfenden oder Aufsichtsf\u00fchrenden von der Fortsetzung der Pr\u00fcfungsleistung ausgeschlossen werden. \u00a7 17 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 Satz 1, <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 3 und <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 Satz 1 gelten entsprechend. Stellt der Pr\u00fcfungsausschuss keinen den Ausschluss rechtfertigenden Ordnungsversto\u00df fest, ist dem oder der betroffenen Studierenden unverz\u00fcglich Gelegenheit zu geben, die Pr\u00fcfungsleistung erneut zu erbringen; \u00a7 17 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 6 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p>(2) M\u00e4ngel des Pr\u00fcfungsverfahrens sind unverz\u00fcglich bei den jeweiligen Pr\u00fcfenden oder beim Pr\u00fcfungsausschuss geltend zu machen. Der Pr\u00fcfungsausschuss entscheidet auf Antrag der oder des betroffenen Studierenden, ob eine mit Verfahrensm\u00e4ngeln behaftete Pr\u00fcfungsleistung erneut zu erbringen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_19\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 19 Auszug aus der Studienakte<\/h3>\n<p>Sind am Ende eines Trimesters alle Ergebnisse dieses Trimesters datenm\u00e4\u00dfig erfasst, erh\u00e4lt der oder die Studierende auf Antrag einen Auszug aus der Studienakte, in dem die erbrachten Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen dokumentiert werden (Transcript of Records).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_20\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 20 Bestehen und Nichtbestehen<\/h3>\n<p>(1) Die Master-Pr\u00fcfung ist bestanden, wenn s\u00e4mtliche Modulpr\u00fcfungen und die Abschlussarbeit bestanden und die erforderlichen 60 Leistungspunkte erreicht sind. Die Master-Pr\u00fcfung ist endg\u00fcltig nicht bestanden, wenn<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">\u2022 der <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> die Studierende den Pr\u00fcfungsanspruch gem\u00e4\u00df \u00a7 17 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 4 oder <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 5 endg\u00fcltig verloren hat,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">\u2022 eine Modulpr\u00fcfung auch in ihrer letzten Wiederholung mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet wurde oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">\u2022 die Abschlussarbeit einschlie\u00dflich ihrer Wiederholung mit \u201enicht ausreichend\u201c bewertet wurde.<\/p>\n<p>(2) Ist die Master-Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden, erteilt das vorsitzende Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses der oder dem Studierenden hier\u00fcber einen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen schriftlichen Bescheid.<\/p>\n<p>(3) Auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise wird dem oder der Studierenden vom Pr\u00fcfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt, welche die erbrachten Pr\u00fcfungsleistungen und deren Noten ausweist und klar erkennen l\u00e4sst, dass die Master-Pr\u00fcfung endg\u00fcltig nicht bestanden wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_21\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 21 Zeugnis, Urkunde und Diplomanhang<\/h3>\n<p>(1) \u00dcber die bestandene Master-Pr\u00fcfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enth\u00e4lt neben der Gesamtnote auch die Noten und Leistungspunkte der einzelnen Modulpr\u00fcfungen sowie das Thema und die Note der Abschlussarbeit. Dar\u00fcber hinaus nennt es das Datum des Tages, an dem die letzte Pr\u00fcfungsleistung erbracht worden ist. Es ist von der oder dem Vorsitzenden des Pr\u00fcfungsausschusses zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Universit\u00e4t zu versehen.<\/p>\n<p>(2) Zus\u00e4tzlich zum Zeugnis erh\u00e4lt die Absolventin oder der Absolvent eine Urkunde \u00fcber die Verleihung des Abschlussgrades mit dem Datum des Zeugnisses. Die Urkunde wird von der oder dem Vorsitzenden des Pr\u00fcfungsausschusses und der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet und mit dem Siegel der Universit\u00e4t versehen.<\/p>\n<p>(3) Mit dem Zeugnis erh\u00e4lt die Absolventin oder der Absolvent ein Diploma Supplement entsprechend den zwischen Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmten Regelungen in der jeweils geltenden Fassung. Das Diploma Supplement enth\u00e4lt insbesondere Angaben \u00fcber die Hochschule, die Art des Abschlusses, das Studienprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Studienanforderungen, den Studienverlauf sowie \u00fcber das deutsche Studiensystem. Zur Verdeutlichung der relativen Leistung der Absolventin <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> des Absolventen enth\u00e4lt das Diploma Supplement eine Angabe der Notenverteilung f\u00fcr die letzten drei Jahrg\u00e4nge.<\/p>\n<p>(4) Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement werden in deutscher, auf Antrag auch in englischer Sprache verfasst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_22\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 22 Ung\u00fcltigkeit von Abschlusspr\u00fcfungen<\/h3>\n<p>(1) Hat ein Pr\u00fcfling bei einer Pr\u00fcfungsleistung get\u00e4uscht und wird diese Tatsache erst nach Aush\u00e4ndigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Pr\u00fcfungsausschuss nachtr\u00e4glich die betreffende Pr\u00fcfungsleistung und gegebenenfalls die Masterpr\u00fcfung insgesamt f\u00fcr nicht bestanden erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(2) Waren die Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung zu einer Pr\u00fcfung nicht erf\u00fcllt, ohne dass der Pr\u00fcfling hier\u00fcber t\u00e4uschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aush\u00e4ndigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Pr\u00fcfung geheilt. Hat der Pr\u00fcfling die Zulassung vors\u00e4tzlich zu Unrecht erwirkt, so erkl\u00e4rt der Pr\u00fcfungsausschuss die Master-Pr\u00fcfung f\u00fcr nicht bestanden.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr Entscheidungen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 Satz 2 gilt \u00a7 7 <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 6 entsprechend.<\/p>\n<p>(4) Das unrichtige Pr\u00fcfungszeugnis und der Diplomanhang oder die entsprechende Bescheinigung sind einzuziehen und gegebenenfalls in berichtigter Form neu auszustellen. Ferner ist die Urkunde \u00fcber den Abschlussgrad in den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 1 und 2 Satz 2 einzuziehen, wenn die Master-Pr\u00fcfung f\u00fcr \u201enicht bestanden\u201c erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_23\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 23 Akteneinsicht und Klausureinsicht<\/h3>\n<p>(1) Der oder dem Studierenden wird auf Antrag nach Abschluss einer jeden Modulpr\u00fcfung Einsicht in seine <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> ihre schriftlichen Pr\u00fcfungsarbeiten und in die gegebenenfalls dazugeh\u00f6renden Gutachten gew\u00e4hrt. Der Antrag ist sp\u00e4testens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Pr\u00fcfungsergebnisses beim Pr\u00fcfungsamt zu stellen. Dieses bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.<\/p>\n<p>(2) Bei Klausurarbeiten kann abweichend von <abbr title=\"Absatz\">Abs.<\/abbr> 1 eine Einsichtnahme auch durch die Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer vor \u00dcbersendung der Arbeiten an das Pr\u00fcfungsamt gew\u00e4hrleistet werden, insbesondere durch die Bekanntgabe bestimmter Termine, an denen die Pr\u00fcflinge ihre Klausuren ohne vorherigen Antrag einsehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_24\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 24 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Hochschulanzeiger der Universit\u00e4t in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"SPO_MLEAD_Anl\" rel='nofollow'><\/a>Anlage: Modul\u00fcbersicht<\/h3>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2134\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl1.jpg\" alt=\"SPO_MLEAD_Anl1\" width=\"730\" height=\"648\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl1.jpg 730w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl1-300x266.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2135\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl2.jpg\" alt=\"SPO_MLEAD_Anl2\" width=\"730\" height=\"310\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl2.jpg 730w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl2-300x127.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2136\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl3.jpg\" alt=\"SPO_MLEAD_Anl3\" width=\"730\" height=\"578\" srcset=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl3.jpg 730w, https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/SPO_MLEAD_Anl3-300x238.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studien- und Pr\u00fcfungsordnung f\u00fcr den weiterbildenden Master-Studiengang Leading Diversity an der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t\/Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (SPO M-LeaD) \u2013 mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) \u2013 Vom Fakult\u00e4tsrat der Fakult\u00e4t [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":865,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-2132","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2132","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/users\/865"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2132"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2132\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3331,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2132\/revisions\/3331"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2132"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2132"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}