{"id":1932,"date":"2018-02-13T09:40:12","date_gmt":"2018-02-13T08:40:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/?page_id=1932"},"modified":"2018-04-18T10:09:22","modified_gmt":"2018-04-18T08:09:22","slug":"rahmengeschaeftsordnung-der-gremien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/rahmengeschaeftsordnung-der-gremien\/","title":{"rendered":"Rahmengesch\u00e4ftsordnung der Gremien"},"content":{"rendered":"<p>In der 335. Sitzung am 10.03.2005 hat der Akademische Senat die nachstehend abgedruckte Rahmengesch\u00e4ftsordnung beschlossen. Sie ersetzt die vorl\u00e4ufige Rahmengesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Beschlussgremien vom 30.06.1983.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center\">Rahmengesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Gremien der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg (RGO)<\/h2>\n<p style=\"text-align: center\"><a href=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/Rahmengeschaeftsordung-der-Gremien.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2024\" src=\"https:\/\/www.hsu-hh.de\/asv\/wp-content\/uploads\/sites\/776\/2018\/02\/PDF-laden.jpg\" alt=\"PDF laden\" width=\"71\" height=\"68\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhaltsverzeichnis<\/h3>\n<p><a href=\"#RO_GR_1\" rel='nofollow'>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_2\" rel='nofollow'>\u00a7 2 Einberufung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_3\" rel='nofollow'>\u00a7 3 Beschlussf\u00e4higkeit<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_4\" rel='nofollow'>\u00a7 4 Tagesordnung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_5\" rel='nofollow'>\u00a7 5 Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_6\" rel='nofollow'>\u00a7 6 \u00d6ffentlichkeit und Rederecht<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_7\" rel='nofollow'>\u00a7 7 Sitzungsverlauf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_8\" rel='nofollow'>\u00a7 8 Beratung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_9\" rel='nofollow'>\u00a7 9 Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_10\" rel='nofollow'>\u00a7 10 Abstimmung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_11\" rel='nofollow'>\u00a7 11 Beendigung der Sitzung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_12\" rel='nofollow'>\u00a7 12 Protokoll<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_13\" rel='nofollow'>\u00a7 13 Umlaufverfahren<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_14\" rel='nofollow'>\u00a7 14 Ferialaussch\u00fcsse<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_15\" rel='nofollow'>\u00a7 15 Verfahren in den Aussch\u00fcssen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_16\" rel='nofollow'>\u00a7 16 Auslegung und Abweichung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#RO_GR_17\" rel='nofollow'>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_1\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h3>\n<p>Die Rahmengesch\u00e4ftsordnung regelt das Verfahren und den Gesch\u00e4ftsgang in den akademischen Gremien der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg. Gremien sind der Akademische Senat, die Fachbereichsr\u00e4te, der Koordinierungsausschuss <abbr title=\"Erziehungs-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Technikwissenschaftliche Anteile\">EGTWA<\/abbr>, der Studienbereichsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen sowie deren Aussch\u00fcsse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_2\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 2 Einberufung<\/h3>\n<p>(1) Die Sitzungen der Gremien finden grunds\u00e4tzlich an einem Donnerstagnachmittag im Monat w\u00e4hrend der Vorlesungszeit statt. \u00dcber die Terminplanung beschlie\u00dfen die jeweiligen Gremien. Der Akademische Senat gibt eine Empfehlung f\u00fcr die Jahresterminplanung ab.<\/p>\n<p>(2) Die Gremien werden von den Vorsitzenden einberufen. Zu au\u00dferordentlichen Sitzungen ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder eine Mitgliedergruppe es verlangen.<\/p>\n<p>(3) Die Einladung soll mindestens eine Woche vor der Sitzung an alle Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, zu den Sitzungen der Fachbereichsr\u00e4te, des Studienbereichsausschusses Wirtschaftsingenieurwesen und des Koordinierungsausschusses <abbr title=\"Erziehungs-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Technikwissenschaftliche Anteile\">EGTWA<\/abbr> auch an die Pr\u00e4sidentin oder den Pr\u00e4sidenten sowie die Kanzlerin oder den Kanzler versandt werden.<\/p>\n<p>Die Leiterinnen und Leiter der Zentralen Einrichtungen und die oder der Vorsitzende des Koordinierungsausschusses <abbr title=\"Erziehungs-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Technikwissenschaftliche Anteile\">EGTWA<\/abbr> werden zu den Sitzungen der Gremien eingeladen, soweit Tagungsordnungspunkte, die sie betreffen, behandelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_3\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 3 Beschlussf\u00e4higkeit<\/h3>\n<p>(1) Die Gremien sind beschlussf\u00e4hig, wenn s\u00e4mtliche Mitglieder ordnungsgem\u00e4\u00df geladen sind und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die oder der Vorsitzende stellt die Beschlussf\u00e4higkeit zu Beginn der Sitzung fest.<\/p>\n<p>(2) Das Gremium gilt, auch wenn sich die Zahl der anwesenden Mitglieder im Laufe der Sitzung verringert, als beschlussf\u00e4hig, solange nicht die Beschlussf\u00e4higkeit angezweifelt wird. Die Anzweiflung der Beschlussf\u00e4higkeit hat auf die G\u00fcltigkeit zuvor gefasster Beschl\u00fcsse keinen Einfluss.<\/p>\n<p>(3) Wird die Beschlussunf\u00e4higkeit festgestellt, wird zur Behandlung der nicht erledigten Tagesordnungspunkte eine zweite Sitzung einberufen, bei der das Gremium ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Bei der zweiten Einladung ist darauf hinzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_4\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 4 Tagesordnung<\/h3>\n<p>(1) Die oder der Vorsitzende stellt die vorl\u00e4ufige Tagesordnung unter konkreter Bezeichnung der Tagesordnungspunkte auf. Sie soll mit der Einladung und muss sp\u00e4testens drei Werktage vor der Sitzung abgesandt werden. Die vorl\u00e4ufige Tagesordnung ist durch Aushang oder im Intranet zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>(2) Die oder der Vorsitzende ist erm\u00e4chtigt, Antr\u00e4ge und Vorlagen ohne vorherige Befassung des Gremiums zust\u00e4ndigkeitshalber an Aussch\u00fcsse oder die Zentrale Verwaltung zu verweisen. Dies gilt nicht, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ausdr\u00fccklich die sofortige Befassung des Gremiums verlangt. \u00dcber Angelegenheiten, die den Aussch\u00fcssen oder der Zentralen Verwaltung \u00fcberwiesen wurden, unterrichtet die oder der Vorsitzende das Gremium.<\/p>\n<p>(3) Antr\u00e4ge und Vorlagen zur Tagesordnung sind mindestens 10 Tage vor der Sitzung mit Begr\u00fcndung und unter Beif\u00fcgung der entsprechenden Unterlagen schriftlich oder in elektronischer Form bei der oder dem Vorsitzenden einzureichen.<\/p>\n<p>(4) Die endg\u00fcltige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung vom Gremium festgestellt. Tagesordnungspunkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, werden nicht verhandelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_5\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 5 Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/h3>\n<p>(1) Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von den jeweiligen Mitgliedern der Gremien gestellt werden. Im Akademischen Senat sind auch die Leiterinnen und Leiter der Zentralen Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Senatsaussch\u00fcsse antragsberechtigt.<\/p>\n<p>(2) Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen bis zur Feststellung der endg\u00fcltigen Tagesordnung schriftlich oder zu Protokoll gestellt werden. Beschl\u00fcsse \u00fcber Antr\u00e4ge, die bei Versendung der Tagesordnung noch nicht vorlagen, k\u00f6nnen nicht gefasst werden, wenn mindestens 3 Mitglieder des Gremiums widersprechen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_6\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 6 \u00d6ffentlichkeit und Rederecht<\/h3>\n<p>(1) Die Gremien tagen grunds\u00e4tzlich hochschul\u00f6ffentlich. Personal- und Pr\u00fcfungsangelegenheiten sind in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung zu verhandeln.<\/p>\n<p>(2) Die \u00d6ffentlichkeit kann auf Antrag f\u00fcr bestimmte Tagesordnungspunkte durch Beschluss des Gremiums ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>(3) Die stellvertretenden Mitglieder der Gremien k\u00f6nnen auch an dem nicht\u00f6ffentlichen Teil der Sitzung mit Rederecht teilnehmen. Gleiches gilt f\u00fcr die von dem jeweiligen Gremium legitimierten Beauftragten im Rahmen ihrer Legitimation, f\u00fcr die Leiterinnen und Leiter der Zentralen Einrichtungen sowie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Koordinierungsausschusses <abbr title=\"Erziehungs-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Technikwissenschaftliche Anteile\">EGTWA<\/abbr> und des Studienbereichsausschusses Wirtschaftsingenieurwesen.<\/p>\n<p>(4) Anderen Personen kann auf Antrag eines Mitglieds des Gremiums Rederecht erteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_7\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 7 Sitzungsverlauf<\/h3>\n<p>(1) Nach Feststellung der verteilten Tischvorlagen und der Beschlussf\u00e4higkeit sowie der Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung soll zun\u00e4chst in \u00f6ffentlicher Sitzung verhandelt werden.<\/p>\n<p>(2) Die oder der Vorsitzende hat zu Beginn \u00fcber laufende Angelegenheiten, die den Mitgliedern lediglich mitzuteilen sind, sowie \u00fcber den Vollzug der Beschl\u00fcsse des Gremiums zu berichten.<\/p>\n<p>(3) Danach k\u00f6nnen Anfragen an die oder den Vorsitzenden gerichtet werden. Die Fragezeit soll nicht l\u00e4nger als 30 Minuten dauern. Anfragen, die sich nicht auf den Bericht nach Absatz 2 beziehen, sollen sp\u00e4testens einen Tag vor der Sitzung schriftlich oder fernm\u00fcndlich bei der oder dem Vorsitzenden angek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>(4) Nach der Beantwortung von Anfragen wird die Tagesordnung festgestellt.<\/p>\n<p>(5) Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden in der festgelegten Reihenfolge behandelt. Zu Beginn der Beratung eines jeden Tagesordnungspunktes gibt die oder der Vorsitzende die vorliegenden Antr\u00e4ge bekannt.<\/p>\n<p>(6) W\u00e4hrend der Sitzung eingebrachte Antr\u00e4ge zu Tagesordnungspunkten sind schriftlich oder zu Protokoll zu stellen.<\/p>\n<p>(7) Es wird eine Anwesenheitsliste gef\u00fchrt. Mitglieder, die nach Beginn der Sitzung erscheinen oder die Sitzung vor deren Ende verlassen, melden sich an oder ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_8\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 8 Beratung<\/h3>\n<p>(1) Das Gremium kann beschlie\u00dfen, Tagesordnungspunkte zusammenzufassen und gemeinsam zu beraten.<\/p>\n<p>(2) Die Redeberechtigten melden sich nach Er\u00f6ffnung der Beratung eines Tagesordnungspunktes bei der oder dem Vorsitzenden zu Wort. Ihre Namen werden in eine Redeliste in der Reihenfolge der Meldungen eingetragen. Die oder der Vorsitzende kann, wenn kein Widerspruch erhoben wird, zur sachgem\u00e4\u00dfen Erledigung von der Reihenfolge abweichen und aus Gr\u00fcnden der Verhandlungsf\u00fchrung au\u00dferhalb der Reihenfolge selbst das Wort ergreifen. Denjenigen, die Antr\u00e4ge gestellt haben, ist zuerst das Wort zu erteilen, auf Wunsch auch das Schlusswort.<\/p>\n<p>(3) Die oder der Vorsitzende soll Rednerinnen und Redner, die vom jeweiligen Beratungsgegenstand abweichen, zur Sache verweisen. Ist eine Rednerin oder ein Redner dreimal zur Sache gerufen und nach dem zweiten Mal auf die Folgen einer weiteren Zurechtweisung hingewiesen worden, so hat die oder der Vorsitzende ihr oder ihm das Wort f\u00fcr den betreffenden Tagesordnungspunkt zu entziehen.<\/p>\n<p>(4) Die oder der Vorsitzende kann die Redezeit auf 5 Minuten beschr\u00e4nken, wenn dies f\u00fcr einen geregelten Ablauf der Beratung erforderlich erscheint. Wird der Beschr\u00e4nkung der Redezeit von einem Mitglied des Gremiums widersprochen, so ist dar\u00fcber durch Abstimmung zu entscheiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_9\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 9 Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/h3>\n<p>(1) Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung sind durch Heben beider H\u00e4nde anzuzeigen. Sie unterbrechen die Redeliste und sind nach Beendigung des letzten Redebeitrags umgehend zu behandeln.<\/p>\n<p>(2) Es k\u00f6nnen insbesondere Antr\u00e4ge gestellt werden auf:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">a) Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">b) Nichtbefassung oder Vertagung eines Tagesordnungspunktes,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">c) \u00dcberweisung an einen Ausschuss,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">d) Schluss der Beratung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">e) Beschr\u00e4nkung der Redezeit,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">f) Schluss der Redeliste,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">g) namentliche oder geheime Abstimmung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">h) sachliche Richtigstellung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">i) pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">j) Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>(3) Erhebt sich bei einem Antrag zur Gesch\u00e4ftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen. Anderenfalls ist nach Zulassung einer Gegenrede dar\u00fcber abzustimmen.<\/p>\n<p>(4) Die Sitzungen der Gremien k\u00f6nnen vertagt oder ausgesetzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Die oder der Vorsitzende kann auf Antrag die Sitzung bis zu einer halben Stunde unterbrechen. Liegen Umst\u00e4nde vor, die einen geordneten Ablauf der Beratungen in Frage stellen, kann sie oder er die Sitzung g\u00e4nzlich unterbrechen und l\u00e4dt dann zur Fortsetzung gesondert ein.<\/p>\n<p>(5) Als pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung sind Beitr\u00e4ge zul\u00e4ssig, durch die ein Angriff oder sonstige \u00c4u\u00dferungen, die sich auf die Person des Redners oder der Rednerin beziehen, zur\u00fcckgewiesen oder richtiggestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_10\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 10 Abstimmung<\/h3>\n<p>(1) Erfordert ein Tagesordnungspunkt eine Abstimmung, so findet diese in der Regel im Anschluss an die Beratung dieses Punktes statt. Die oder der Vorsitzende schlie\u00dft die Beratung, wenn keine Wortmeldung mehr vorliegt oder Schluss der Beratung beschlossen wird.<\/p>\n<p>(2) Die oder der Vorsitzende er\u00f6ffnet die Abstimmung und gibt den Wortlaut der Antr\u00e4ge sowie die Reihenfolge der Abstimmung bekannt. \u00dcber \u00c4nderungsantr\u00e4ge ist vor den urspr\u00fcnglichen Antr\u00e4gen abzustimmen. Liegen zu einem Tagesordnungspunkt mehrere Antr\u00e4ge vor, ist \u00fcber den weitestgehenden zuerst abzustimmen. Bei Zweifeln \u00fcber die Reihenfolge entscheidet die oder der Vorsitzende.<\/p>\n<p>(3) Die oder der Vorsitzende stellt die Fragen so, dass sie sich mit \u201eja\u201c oder \u201enein\u201c beantworten lassen. Abgestimmt wird durch Handzeichen in der Reihenfolge: Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen.<\/p>\n<p>(4) Das Gremium kann auf Antrag geheime oder namentliche Abstimmung beschlie\u00dfen. Bei letzterer verliest die Protokollf\u00fchrerin oder der Protokollf\u00fchrer die Namen und tr\u00e4gt in die Namensliste ein, wie sie abgestimmt haben. Bei geheimer Abstimmung vermerken die Mitglieder ihr Votum auf Stimmzetteln. Zur Feststellung qualifizierter Mehrheiten m\u00fcssen diese farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein.<\/p>\n<p>(5) Abstimmungen in Personalangelegenheiten sind geheim. Dazu geh\u00f6ren auch Entscheidungen \u00fcber Berufungslisten, nicht jedoch Wahlangelegenheiten.<\/p>\n<p>(6) Die oder der Vorsitzende stellt nach Z\u00e4hlung das Ergebnis der Abstimmung fest. Ist das Ergebnis zweifelhaft, findet eine Gegenprobe statt. Wird bei geheimer Abstimmung das Ergebnis nicht in Zweifel gezogen, sind die Stimmzettel im Sitzungssaal zu vernichten.<\/p>\n<p>(7) Soweit nichts anderes bestimmt ist, beschlie\u00dfen die Gremien mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Sie sind bei Entscheidungen in Pr\u00fcfungsangelegenheiten nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(8) Beschl\u00fcsse der Gremien k\u00f6nnen in dem Studienjahr, in dem sie gefasst wurden, nur mit der Mehrheit der dem Gremium angeh\u00f6renden Mitglieder ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_11\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 11 Beendigung der Sitzung<\/h3>\n<p>Nach Erledigung der Tagesordnungspunkte erkl\u00e4rt die oder der Vorsitzende die Sitzung f\u00fcr beendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_12\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 12 Protokoll<\/h3>\n<p>(1) \u00dcber die Sitzungen der Gremien wird ein Protokoll angefertigt, in dem insbesondere<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">a) die Beratungsgegenst\u00e4nde,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">b) die Antragstellenden und der Wortlaut der Antr\u00e4ge,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">c) die Beschl\u00fcsse und die Abstimmungsergebnisse sowie<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">d) Ort und Dauer der Sitzung aufzuf\u00fchren sind. Das Protokoll kann den Gang der Verhandlungen wiedergeben.<\/p>\n<p>(2) Beratungsgegenst\u00e4nde, die in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung verhandelt werden, sind in einem gesonderten Protokoll festzuhalten.<\/p>\n<p>(3) Die Gremien k\u00f6nnen beschlie\u00dfen, die Sitzungen auf Tontr\u00e4ger aufzunehmen. Die Aufnahmen sind mindestens bis zur Genehmigung des Protokolls aufzubewahren.<\/p>\n<p>(4) Jedes anwesende Mitglied kann verlangen, dass eine pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung oder seine von der Mehrheit abweichende Meinung im Protokoll vermerkt wird. Die oder der Vorsitzende kann verlangen, dass das Mitglied die Erkl\u00e4rung oder abweichende Meinung schriftlich einreicht.<\/p>\n<p>(5) Die oder der Vorsitzende bestimmt eine Protokollf\u00fchrerin oder einen Protokollf\u00fchrer zur Anfertigung des Protokolls. Dieses wird von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollf\u00fchrerin oder dem Protokollf\u00fchrer unterschrieben.<\/p>\n<p>(6) Das Protokoll ist so bald wie m\u00f6glich zu erstellen und den Mitgliedern sowie ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern sp\u00e4testens mit der Einladung zur n\u00e4chsten Sitzung zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<p>(7) Der Inhalt des Protokolls ist auf der n\u00e4chsten Sitzung zu genehmigen. Genehmigte \u00c4nderungen sind in das folgende Protokoll aufzunehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_13\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 13 Umlaufverfahren<\/h3>\n<p>(1) Auf Veranlassung der oder des Vorsitzenden k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn dem nicht mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder innerhalb der Umlauffrist schriftlich widersprechen.<\/p>\n<p>(2) Die Umlauffrist f\u00fcr die R\u00fccksendung der Stimmzettel betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen vom Absendedatum der Umlaufvorlage an. Eine nicht fristgerechte Stimmabgabe gilt als Enthaltung, ein nicht eindeutiger Stimmzettel als ung\u00fcltige Stimme.<\/p>\n<p>(3) Am Tag nach Ablauf der Frist stellt die oder der Vorsitzende das Ergebnis der Abstimmung fest. Der Beschluss wird unverz\u00fcglich bekannt gegeben und <abbr title=\"gegebenenfalls\">ggf.<\/abbr> dokumentiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_14\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 14 Ferialaussch\u00fcsse<\/h3>\n<p>Die Gremien bestellen f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der vorlesungsfreien Zeit bei Bedarf Ferialaussch\u00fcsse. Die Mitgliedergruppen m\u00fcssen darin angemessen vertreten sein. Entscheidungen \u00fcber \u00c4nderung oder Aufhebung von Beschl\u00fcssen der Gremien k\u00f6nnen die Ferialaussch\u00fcsse nicht treffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_15\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 15 Verfahren in den Aussch\u00fcssen<\/h3>\n<p>(1) F\u00fcr das Verfahren in den Aussch\u00fcssen gelten erg\u00e4nzend zu dieser Gesch\u00e4ftsordnung die Bestimmungen in den folgenden Abs\u00e4tzen. Die f\u00fcr Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse geltenden Regelungen bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse werden von dem zust\u00e4ndigen Gremium f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode gew\u00e4hlt. F\u00fcr die Wahl haben die Gruppenvertreter Vorschlagsrecht. Es k\u00f6nnen auch Personen gew\u00e4hlt werden, die nicht dem Gremium angeh\u00f6ren. Eine Person wird bestimmt, die den kommissarischen Vorsitz f\u00fchrt und die erste Sitzung des Ausschusses einberuft.<\/p>\n<p>(3) Die Aussch\u00fcsse w\u00e4hlen f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Person f\u00fcr den stellvertretenden Vorsitz und f\u00fcr die Protokollf\u00fchrung. Das Ergebnis der Wahl wird dem vorsitzenden Mitglied des Gremiums alsbald mitgeteilt.<\/p>\n<p>(4) Die Aussch\u00fcsse tagen grunds\u00e4tzlich nicht \u00f6ffentlich. Die Hochschul\u00f6ffentlichkeit kann mit Zustimmung des Gremiums zugelassen werden. Die Mitglieder des Gremiums und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind befugt, an den Sitzungen der Aussch\u00fcsse teilzunehmen. Die Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen Sachverst\u00e4ndige und Auskunftspersonen anh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(5) Die Vorsitzenden der Aussch\u00fcsse berichten dem zust\u00e4ndigen Gremium nach Bedarf oder Aufforderung \u00fcber die Ergebnisse der Sitzungen. Abweichende Stellungnahmen von Mitgliedern sind dem Gremium bei der Berichterstattung wiederzugeben.<\/p>\n<p>(6) Die Einladungen zu den Sitzungen der Aussch\u00fcsse und die Protokolle sind der oder dem Vorsitzenden des Gremiums zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_16\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 16 Auslegung und Abweichung<\/h3>\n<p>(1) \u00dcber die Auslegung dieser Gesch\u00e4ftsordnung entscheidet die oder der Vorsitzende, bei Widerspruch gegen diese Entscheidung das Gremium.<\/p>\n<p>(2) Im Einzelfall kann von dieser Gesch\u00e4ftsordnung abgewichen werden, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und andere Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.<\/p>\n<p>(3) Die Gremien k\u00f6nnen mit Zustimmung des Akademischen Senats abweichende oder erg\u00e4nzende Regelungen treffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><a id=\"RO_GR_17\" rel='nofollow'><\/a>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>(1) Diese Gesch\u00e4ftsordnung tritt nach Verabschiedung durch den Akademischen Senat in Kraft. Die vorl\u00e4ufige Rahmengesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Beschlussgremien der Hochschule der Bundeswehr Hamburg vom 30.06.1983 wird damit ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>(2) Im \u00dcbrigen bleiben die Rahmenbestimmungen f\u00fcr Struktur und Organisation der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t \/ Universit\u00e4t der Bundeswehr Hamburg in der jeweiligen Fassung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der 335. Sitzung am 10.03.2005 hat der Akademische Senat die nachstehend abgedruckte Rahmengesch\u00e4ftsordnung beschlossen. 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