Ausführungsbestimmungen zur kumulativen Dissertation nach § 5 Abs. 1 PromO

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Eine Gesamtheit von wissenschaftlichen Fachaufsätzen kann als kumulative Dissertation anerkannt werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

1. Eine kumulative Dissertation muss mindestens drei wissenschaftliche Fachaufsätze umfassen.

2. Die Bewerberin/der Bewerber muss in allen eingereichten Fachaufsätzen als Autorin/Autor genannt und als solche/solcher erkenntlich sein.

3. Die Bewerberin/der Bewerber muss bei mindestens einem der eingereichten Fachaufsätze alleinige Autorin/alleiniger Autor sein. Bei allen übrigen Fachaufsätzen können Koautorinnen/Koautoren beteiligt sein.

4. Alle Fachaufsätze, die Gegenstand einer kumulativen Dissertation werden sollen, müssen zum Zeitpunkt der Begutachtung der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zugänglich sein. Dies wird regelmäßig durch die Publikation in einem der folgenden wissenschaftlichen Organe gewährleistet:
a. Wissenschaftliche Fachzeitschrift
b. Jahrbuch (mit ISBN-Nummer)
c. Sammelband (mit ISBN-Nummer)
d. Wissenschaftliche Diskussionspapierreihe (mit ISSN- oder ISBN-Nummer).

5. Mindestens einer der Fachaufsätze muss in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit externem Refereeverfahren zur Publikation angenommen sein.

6. Maximal eine der eingereichten Arbeiten darf bereits Bestandteil eines anderen, mit Erfolg abgeschlossenen oder laufenden Promotionsverfahrens sein.

7. Der Fakultätsrat kann von den durch die vorstehenden Ziffern 1-6 bestimmten Anforderungen Abweichungen zulassen.

HSU

Letzte Änderung: 18. April 2018