Aufgrund von § 21 Abs. 3 der Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Universität der Bundeswehr vom 7. Oktober 1993 erläßt die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg folgende Betriebsordnung des Rechenzentrums (
BORZ):
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Ein Leitfaden zur verantwortungsvollen Nutzung von Datennetzen für Mitglieder von Institutionen in Bildung und Wissenschaft