Der Personalrat bei der HSU/UniBw Hamburg

Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Er ist Repräsentant der Gesamtheit der Beschäftigten. Daraus folgt die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.

Dem Personalrat und der Dienststellenleitung werden dabei für die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung durch das Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ nach § 2 BPersVG enge Vorgaben gemacht. Aus dieser Kooperationsmaxime folgt der Dialog als Konzeption der dienststelleninternen Konfliktlösung. Der Personalrat regelt die Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und selbständig, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Dienststellenleitung zu unterliegen.

Grundaufgabe des Personalrates ist, die Gleichbehandlung der Dienststellenangehörigen zu überwachen (§ 62 BPersVG). Jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität hat zu unterbleiben.

Grundsätzlich kann jedes Mitglied bei Fragen, Wünschen oder Problemen angesprochen werden.

Das Geschäftszimmer des Personalrates erreichen Sie im Gebäude W4, Raum 27, Durchwahl 2500.

Weitere Informationen auf der Intranetseite der HSU/UniBw Hamburg: https://webbox.hsu-hh.de/personalrat/