Informationen für Lehrbeauftragte der Fakultät für
Geistes- und Sozialwissenschaften
Um die Durchführung Ihres Lehrauftrags möglichst unproblematisch zu gestalten, möchte die Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften Ihnen einige Hinweise geben, die die Planung, die Durchführung und den Abschluss eines Lehrauftrags betreffen.
1. Administrative Vorbereitung der Übernahme des Lehrauftrags
Allgemeines:
Lehraufträge können nur erteilt werden, soweit
1. ein Lehrbedarf besteht, der nicht auf andere Weise, insbesondere nicht durch eine im Rahmen des Hauptamtes auszuübende Lehrtätigkeit der für im betreffenden Fachgebiet arbeitenden Lehrkräfte gedeckt werden kann.
2. soweit die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Erteilung eines Lehrauftrags setzt voraus, dass Sie über eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation verfügen. Mindestvoraussetzung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in anderen als Fachhochschulstudiengängen und die pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre nachgewiesen wird. Eine erfolgreiche Promotion sollte vorliegen. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Lehraufträge nach Möglichkeit an ortsansässige Bewerber vergeben.
Lehraufträge werden auf bestimmte Zeit, in der Regel für ein Trimester und für höchstens 6 Trimesterwochenstunden pro Person vergeben. Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg kann grundsätzlich ein Lehrauftrag nur bis zu 4 Trimesterwochenstunden erteilt werden. Personen, die bereits aufgrund eines Dienstverhältnisses zu einer Lehrtätigkeit an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr verpflichtet sind oder verpflichtet werden können, können nur Lehraufträge für Lehrveranstaltungen erhalten, die nicht zu ihren Dienstobliegenheiten zählen.
Annahme des Lehrauftrags
In der Regel werden Sie von einer/einem hauptamtlich Lehrenden der HSU gebeten, einen Lehrauftrag im Rahmen eines Moduls für ein bestimmtes Lehrgebiet zu übernehmen. Diese/r beantragt den Lehrauftrag bei der Dekanin/dem Dekan der Fakultät, die/der sie dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorlegt. Der Antrag muss eine Begründung für den Lehrauftrag, das Thema, die Art der Veranstaltung (Seminar, Übung, Vorlesung) und die Anzahl der Trimesterwochenstunden beinhalten.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Lehrauftrag übernehmen, müssen Sie in der Fakultätsverwaltung folgende Unterlagen einreichen:
• Lebenslauf
• Zeugniskopien (beglaubigt)
• Schriftenverzeichnis
• Nachweis pädagogischer Eignung
• Adresse und Bankverbindung
2. Inhaltliche Vorbereitung der Lehrveranstaltungen
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vor Übernahme eines Lehrauftrags mit den jeweiligen Anforderungen der Fächer auseinander zu setzen, da Lehrbeauftragte in den Studiengängen BA/MA Bildungs- und Erziehungswissenschaft oder BA/MA Geschichtswissenschaft bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen automatisch Prüfungsaufgaben im Rahmen der Modulprüfungen übernehmen. D.h., die Kenntnis der jeweils gültigen Modulhandbücher und der Prüfungs- und Studienordnungen erleichtert die Einordnung der eigenen Lehrveranstaltung in den Gesamtzusammenhang des Studiengangs bzw. der jeweiligen Module. Die Modulbeschreibung gibt Ihnen genaue Auskunft über die Lehrveranstaltung und damit über den von den Studierenden erwartbaren Arbeitsumfang.
Sie finden die Modulhandbücher und Studienordnungen unter den folgenden Links:
Modulhandbuch BA/MA Bildungs- und Erziehungswissenschaft 2010:
http://www.hsu-hh.de/PWEB/index_sT0J7RZrIbXMQ97R.html
Modulhandbuch BA Geschichtswissenschaft:
http://www.hsu-hh.de/PWEB/index_5JSBgvZMYfbLWSHf.html
Modulhandbuch MA Geschichtswissenschaft:
http://www.hsu-hh.de/PWEB/index_ObWMOaAFbptw81WF.html
Studien- und Prüfungsordnung BA/MA Bildungs- und Erziehungswissenschaft:
http://www.hsu-hh.de/PWEB/index_Cry263JyocHlyO2b.html
Studien- und Prüfungsordnung BA/MA Geschichtswissenschaft:
http://www.hsu-hh.de/PWEB/index_7mzq2K1ipUhuxf1N.html
3. Planung der Lehrveranstaltungen
Normalerweise werden Sie von der/dem jeweiligen Modulbeauftragten der Fakultät gebeten, einen Lehrauftrag innerhalb eines bestimmten Moduls in den Studiengängen BA/MA Bildungs- und Erziehungswissenschaft oder BA/MA Geschichte zu übernehmen. Es ist sinnvoll, sich mit der/dem jeweiligen Modulbeauftragten abzusprechen und die inhaltlichen Erwartungen/Vorgaben zu klären, die an die Lehrveranstaltung geknüpft werden. Sie beziehen sich auf die in dem jeweiligen Modul angegebenen Schwerpunkte.
Die Modulbeschreibungen geben zudem die Punktzahlen und damit die erwartbare Arbeitsleistung der Studierenden im Rahmen der Veranstaltungen vor. Im Hinblick auf die zeitliche Belastung der Studierenden im Gesamtrahmen des Studiums bitten wir Sie dringend, diese zeitlichen Obergrenzen im Rahmen ihrer inhaltlichen Planung – auch in Bezug auf zu vergebenden Arbeitsaufträge – zu berücksichtigen.
In der Regel werden Seminare mit 2 Punkten veranschlagt (Abweichungen stehen in den Modulbeschreibungen). Dies bedeutet, dass die Studierenden einen Punkt (= 24 Arbeitsstunden bei 12 Sitzungen) für die Anwesenheit und aktive Mitarbeit in der Lehrveranstaltung bekommen und 1 Punkt (= 36 Arbeitsstunden) für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung, also auf ein Trimester gerechnet 3 Stunden pro Woche. Insgesamt können für eine Lehrveranstaltung mit 2 Punkten bei 12 Trimesterwochen 5 Arbeitsstunden pro Woche veranschlagt werden. Die Punktzahlen, die in den Modulen für die jeweiligen Bereiche festgelegt wurden, werden nach bestandener Prüfung gutgeschrieben. Sie sind weder hinsichtlich ihres Umfangs verhandelbar noch von einer auf eine andere Lehrveranstaltung übertragbar.
In dem Fall, dass Studierende auch Modulabschlussarbeiten bei Ihnen schreiben möchten, ist hierzu – entsprechend den Angaben für das jeweilige Modul – zusätzliche Zeit zu veranschlagen. In diesem Fall sollten Sie sich bei den Modulverantwortlichen erkundigen, welcher Abgabetermin vereinbart wurde.
4. Durchführung der Lehrveranstaltungen
Für die Durchführung der Lehrveranstaltung ist es sinnvoll, den Studierenden nicht nur einen Zeitplan zu geben, sondern auch Hinweise zu den erwarteten Arbeitsaufträgen und ihrer Gewichtung. In allen Veranstaltungen muss den Studierenden nach Vorliegen der geforderten Leistungen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt werden. Diese muss im Campus Management System verbucht werden (s. u.). Es gibt Fächer, in denen Einzelveranstaltungen auch benotet werden – hierzu müssen Sie sich bei den Modulverantwortlichen kundig machen.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, aus denen sich die Note für das Modul ergeben kann. Die Art der Abschlussprüfung wird im Einzelfall in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt. Es gilt aber in jedem Fall, dass – neben ggf. lehrveranstaltungsbegleitenden Leistungen (Referate, Präsentationen) – von den Studierenden eine zusätzliche Arbeit/Klausur geschrieben werden muss. Die Note für diese Modularbeit ist in der Regel gleich zu setzen mit der Gesamtzensur für das Modul. Wenn ein/e Student/in bei Ihnen eine Modularbeit anfertigt, müssen Sie diese Note in das Campus-Management System eintragen.
5. Überblick über die Lehrveranstaltung und Notenverbuchung
Mit der Übernahme des Lehrauftrags müssen Sie eine Rechenzentrumsnutzerkennung (Benutzername und Kennwort) beantragen, die Ihnen den Zugang zum Campus-Portal und damit einen Überblick über Ihre Lehrveranstaltung eröffnet. Dadurch erhalten Sie Informationen über Ihre Lehrveranstaltung, können eine Anwesenheitsliste ausdrucken und können die Studierenden der Lehrveranstaltung per E-Mail kontaktieren. Um diesen Zugang zu bekommen, sind die folgenden Schritte notwendig:
5.1 In der Zentralen Verwaltung (Gebäude H1, Raum 1130, e-mail: hoersaalverwaltung@hsu-hh.de, Tel.: 2958) lassen Sie sich einen Mitarbeiterausweis ausstellen. Dessen Nummer ist wichtig für den Erhalt der Rechenzentrumsnutzerkennung. Es empfiehlt sich nach Terminabsprache mit der Hörsaalverwaltungr spätestens 2 Stunden vor Beginn des ersten Veranstaltungstermins bei ihr vorstellig zu werden.
5.2 Von der Professorin/dem Professor, die/der Sie für den Lehrauftrag engagiert hat, lassen Sie sich einen sog. „Gruppenantrag“ unterschreiben (siehe unter http://www.hsu-hh.de/rz/index_j8jnQpJM1opsV45s.html). Dieser bestätigt, dass Sie Mitglied der Professur/des Instituts sind.
5.3 Mit diesen Unterlagen erhalten Sie im Rechenzentrum (Tel-2184, e-mail: service@hsu-hh.de, Service-Zeiten: Montag-Freitag 9-11:30 Uhr und Montag-Donnerstag 12:30 -15 Uhr) Ihre Rechenzentrumsnutzerkennung.Um Ihre Lehrveranstaltung im CMS sehen und vor allem bearbeiten zu können, müssen Sie im CMS als Lehrende registriert werden.
Bei allgemeinen Fragen zum Campus Management System können Sie sich an Frau Tenten, Mitarbeiterin der Dekanin und zuständig für die Lehrplanungskoordination wenden (eliane.tenten@hsu-hh.de, Gebäude H1, Raum 2308, Tel. 3680).
Am Ende der Lehrveranstaltung müssen die Noten verbucht bzw. die Teilnahme in den Seminaren bestätigt werden. Sie werden dazu vom Prüfungsamt (e-mail: pruefungsamt@hsu-hh.de, Internetseite: http://www.hsu-hh.de/campusinfo/index_UmRyUt8kSraJp0a8.html) aufgefordert, Ihre Lehrveranstaltung als prüfungsrelevant anzumelden. Dies gilt immer, auch wenn in der Lehrveranstaltung laut Modulhandbuch nur die Teilnahme, ohne Benotung, bestätigt wird. In der Bildungs- und Erziehungswissenschaft ist jede Lehrveranstaltung prüfungsrelevant. Wenn für die Lehrveranstaltungen durch das Prüfungsamt eine Prüfungsnummer festgelegt wurde, werden die Studierenden aufgefordert, sich zur Prüfung für Ihr Seminar anzumelden. – Dieses ist „Bringschuld“ der Studierenden, Sie selbst können sie nicht eintragen.
In der Regel gilt für die Vergabe von Noten Folgendes: Wenn Studierenden nur die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird, wird für sie anstelle einer Zensur 000 eingetragen. Wenn Sie eine Zensur für eine Modularbeit erhalten, tragen Sie bspw. für eine 2,3 die Zahl 230 ein.
Um Noten eintragen zu können, müssen Sie eine Rolle als Prüfer im CMS haben. Dies muss beim Prüfungsamt beantragt werden.
6. Evaluation der Lehrveranstaltungen
Laut Beschluss des Akademischen Senats sind alle Lehrenden, auch die Lehrbeauftragten, an der HSU verpflichtet, einmal im akademischen Jahr eine Lehrveranstaltung evaluieren zu lassen, und zwar mit Hilfe eines von der Universität zur Verfügung gestellten Evaluationsinstruments.
Dem Bereich Hochschulplanung/Hochschulsteuerung teilen Sie bitte per e-mail mit (Frau Ullrich, e-mail: ullrich@hsu-hh.de), welche Veranstaltung Sie evaluieren lassen möchten. Hierzu geben Sie Veranstaltungsnamen, -nummer und -art (Seminar, Vorlesung, Übung) an sowie die Anzahl der gewünschten Bögen, die Ihnen dann entsprechend aufbereitet zugeschickt werden.
Die Bögen sollen von den Studierenden ausgefüllt und der Stabsstelle unter Angabe des Absenders zugestellt werden. Sie erhalten als Lehrende eine detaillierte Auswertung der Bögen. Verallgemeinerte und anonymisierte Ergebnisse fließen später in den Lehrbericht des jeweiligen Studiengangs ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Stabsstelle einen gewissen Vorlauf zur Aufbereitung der Bögen benötigt. Sie sollten also spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Durchführung der Evaluation beantragt werden.
Hamburg, den 24. März 2011
